Abschließende Klärung im GVO-Verdachtsfall bei Rapssaatgut wird im Hauptsacheverfahren erfolgen
(c) proplanta
Lippstadt - Die Deutsche Saatveredelung (DSV) muss auf das Hauptsacheverfahren zur Klärung des GVO-Besatzes einer Rapssaatgutpartie, die geringfügige Spuren von gentechnisch verändertem Raps enthalten soll, warten.